Rechtsprechung
BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 71/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Klageverzichtsprämie
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 75 Abs 1 BetrVG
Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Klageverzichtsprämie
- IWW
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Klageverzichtsprämie
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 75 Abs. 1
Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Klageverzichtsprämie - rechtsportal.de
BetrVG § 75 Abs. 1
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 30.09.2014 - 1 AZR 1083/12
Dienstkleidung - Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 71/15
Dabei ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass diese die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BAG 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12 - Rn. 15, BAGE 149, 195) . - BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02
Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 71/15
a) Es bedarf keiner Entscheidung, ob und ggf. inwieweit bei Betriebsvereinbarungen über finanzielle Leistungen überhaupt auf die zu Sozialplänen ergangene Senatsrechtsprechung zurückgegriffen werden kann, wonach der Arbeitgeber die mit einer unzutreffenden Gruppenbildung mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens nur hinzunehmen hat, wenn seine finanzielle Mehrbelastung durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 108, 147; 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - zu IV der Gründe, BAGE 103, 321) . - BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02
Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 71/15
a) Es bedarf keiner Entscheidung, ob und ggf. inwieweit bei Betriebsvereinbarungen über finanzielle Leistungen überhaupt auf die zu Sozialplänen ergangene Senatsrechtsprechung zurückgegriffen werden kann, wonach der Arbeitgeber die mit einer unzutreffenden Gruppenbildung mittelbar verbundene Ausdehnung des vereinbarten Finanzvolumens nur hinzunehmen hat, wenn seine finanzielle Mehrbelastung durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht "ins Gewicht fällt" (BAG 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 108, 147; 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - zu IV der Gründe, BAGE 103, 321) . - LAG Baden-Württemberg, 21.11.2014 - 12 Sa 60/14
Auszug aus BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 71/15
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. November 2014 - 12 Sa 60/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.